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Eine lächelnde Frau sitzt vor einem Blumenbeet und telefoniert

Kündigungsgeld

Flexible Geldanlage mit attraktiven Zinsen

Sie möchten Ihr Geld gewinnbringend anlegen, wissen aber noch nicht, wann Sie es wieder benötigen? Das KündigungsGeld bietet Ihnen mit einer kurzen Kündigungsfrist die Freiheit, die Sie brauchen. Sie bestimmen, wie viel Geld Sie einzahlen und erhalten Zinsen ab dem ersten Euro.

Flexibel

Sie gestalten die Geldanlage nach Ihren Vorstellungen.

Profitabel

Die Zinsen werden regelmäßig auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Praktisch

Der Vertrag läuft unbefristet und endet erst mit Kündigung des Gesamtbetrags und Auflösung des Kontos.

Konditionen

45 Tage Kündigungsfrist

BetragZinssatz
ab 2.500 EUR1,00 %
ab 25.000 EUR1,10 %

Stand: 10.2025

Ein Mann schneidet mit einer Gartenschere einen Strauch, im Hintergrund sind eine Frau und ein Hund zu sehen

Festgeld

Eine Geldanlage muss nicht immer flexibel sein. Mit dem Festgeld gehen Sie auf Nummer sicher und legen eine feste Summe für einen vereinbarten Zeitraum an. Genau das Richtige, wenn Sie sich länger binden und von Top-Zinsen profitieren wollen.

Zum Festgeld

FAQ zum KündigungsGeld

Wer kann das Kündigungsgeld online abschließen?

Der Online-Abschluss steht allen volljährigen Bestandskunden mit aktivem OnlineBanking-Zugang zur Verfügung. Sie benötigen lediglich ein Referenzkonto bei Ihrer Volksbank.

Muss ich für den Abschluss in die Filiale kommen?

Nein. Alles – vom Abschluss bis zur Verwaltung – erfolgt bequem online über Ihr OnlineBanking.

Fallen Gebühren an?

Nein, der Online-Abschluss und die Führung Ihres Kündigungsgeldkontos sind kostenlos.

Welche Vorteile hat mein Kündigungsgeld?

Sie möchten Ihr Geld gewinnbringend anlegen, wissen aber noch nicht, wann Sie es wieder benötigen? Das Kündigungsgeld bietet Ihnen mit einer kurzen Kündigungsfrist die Freiheit, die Sie brauchen, wenn Sie noch nicht genau wissen, wann Sie Ihr Geld wieder benötigen. Sie bestimmen, wie viel Geld Sie einzahlen und erhalten Zinsen ab einer Mindestanlage von 2.500 EUR.

Welche Laufzeit hat mein Kündigungsgeld?

Das Kündigungsgeld ist eine unbefristete Kapitalanlage. Sie bestimmen die Laufzeit. Der Vertrag endet durch Ihre aktive Kündigung und nach Ablauf der 45-tägigen Kündigungsfrist.

Wie kann ich mein Kündigungsgeld kündigen?

Sie können sich telefonisch unter der Rufnummer 0581 950-0 an unser Servicecenter wenden und dort Ihre Kündigung beauftragen.

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Ihre Kündigungsfrist beträgt 45 Tage.

Wie kann ich über mein Geld verfügen?

Sie haben es selbst in der Hand. Wenn Sie die Kündigung aussprechen, erfolgt die automatische Auszahlung Ihres Betrages nach 45 Tagen auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto.

Wie hoch sind die Zinsen und wann werden sie gutgeschrieben?

Der Zinssatz ist variabel und abhängig vom aktuellen Zinsniveau des jeweiligen Neugeschäfts für Einlagen dieser Art. Die Zinsen werden vierteljährlich berechnet und Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben. Der aktuelle Zinssatz ist in der Tabelle oben angegeben.

Sind Zuzahlungen möglich?

Ja, Zuzahlungen sind jederzeit möglich. Die Höhe ist nicht begrenzt.

Kann ich auch Teilbeträge verfügen?

Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist die Einhaltung der zuvor festgelegten Kündigungsfrist. Es muss zudem gewährleistet sein, dass auch nach dem Abheben des Teilbetrags die Mindestanlagesumme von 2.500 Euro nicht unterschritten wird; andernfalls ist nur eine vollständige Kündigung der Einlage zulässig.

Kann ich mehrere Kündigungsgelder abschließen?

Ja, Sie können beliebig viele Kündigungsgelder mit unterschiedlichen Beträgen gleichzeitig anlegen.

Warum heißt diese Art der Geldanlage KündigungsGeld?

Das liegt darin begründet, dass die Laufzeit des Vertrages erst durch die aktive Kündigung von Ihnen beendet wird.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsgeld und Festgeld?

Bei einem Festgeld legen Sie Ihr Geld für eine feste Laufzeit und zu einem festen Zinssatz an. Bei einem Kündigungsgeld profitieren Sie von einem variablen Zinssatz und können nach erfolgter Kündigung nach 45 Tagen über ihr Geld verfügen. 

Benötige ich einen Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Uelzen-Salzwedel eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen. Sollte Ihr Steuersatz unter 25 Prozent liegen, haben Sie die Möglichkeit, zuviel gezahlte Steuern über Ihre Steuererklärung erstatten zu lassen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Uelzen-Salzwedel eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.