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Eine Geschäftsfrau schaut mit verschränkten Armen aus einem Fenster

Elektronische Rechnungen versenden und empfangen

Digitalisieren mit dem VR-RechnungsService

Tschüss Papierrechnung, hallo elektronische Rechnung! Stellen Sie jetzt auf E-Rechnungen um und profitieren Sie mit dem VR-RechnungsService von effizienten Arbeitsabläufen in Ihrem gesamten Rechnungsprozess. Der VR-RechnungsService stellt Ihnen eine zentrale Plattform zur Verfügung, die sich ganz bequem in Ihre IT-Infrastruktur integrieren lässt. Es lohnt sich gerade jetzt, denn seit 2025 sind E-Rechnungen die neue Norm im B2B-Bereich.

Effiziente Rechnungsabwicklung

Vereinfachte und übersichtliche Arbeitsabläufe reduzieren Fehlerquellen.

Medienbruchfreie, schnelle Übermittlung

Mit dem direkten elektronischen Versand statt dem Postweg sparen Sie Zeit und Aufwände.

Mehr Sicherheit

Sie erhalten Unterstützung dabei, die Anforderungen an Revisions- und Rechtskonformität sowie des Datenschutzes zu erfüllen.

Ressourcenschonend

Sie reduzieren nachhaltig den Verbrauch von Büromaterial.

Illustration einer Person, die eine Glühbirne anmacht

Was ist eine elektronische Rechnung?

Anders als Papierrechnungen oder PDFs sind elektronische Rechnungen strukturierte und maschinenlesbare Datensätze. Sie entsprechen einer festen EU-Norm und müssen in einem strukturierten, elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Seit Januar 2025 sind inländische Unternehmen verpflichtet, im B2B-Sektor E-Rechnungen auszustellen. Es gilt eine Übergangszeit bis Ende 2027.

Illustration verschiedener Dokument- und Dateitypen

Was ist das Besondere am VR-RechnungsService?

Der VR-RechnungsService bietet Ihnen eine Plattform zur Rechnungsabwicklung. Sie lässt sich einfach in bestehende IT-Infrastruktur integrieren und modular erweitern. Sie vernetzen sich auf ihr mit Ihren Geschäftspartnern und können E-Rechnungen versenden und empfangen. Die Rechnungsdaten werden verarbeitet und übertragen und die Rechnungsinformationen weiterverarbeitet. Abschließend werden die E-Rechnungen sicher archiviert.

E-Rechnungen sicher verschicken und aufbewahren

Das optionale Modul „Elektronisches Archiv“ bewahrt Ihre Rechnungen mindestens zehn Jahre revisionssicher auf, die elektronische Rechnungszustellung findet zuverlässig und unabhängig von herkömmlichen äußeren Bedingungen statt.  

Vom Rundum-Service profitieren

Der Lettershop des VR-RechnungsService verschickt Rechnungen auch auf Papier. Umgekehrt digitalisiert der Scan-Service Ihre Papierrechnungen. Klingt gut? Wir machen Ihnen gern ein Angebot über die einmaligen Einrichtungskosten und die Kosten für die gewünschten Services. 

Illustration einer Person, die auf einem Sofa sitzt und aufs Handy schaut.

Mit GiroCode zahlen

Ihre Kundinnen und Kunden können mit dem GiroCode — einem QR-Code auf der elektronischen Rechnung — im Handumdrehen bezahlen. Das geht zum Beispiel mit der VR Banking App.

FAQ zur elektronischen Rechnung

Was brauche ich, um elektronische Rechnungen zu erstellen oder zu empfangen?

Sie brauchen einen Internetanschluss und den Zugang zu einer Rechnungssoftware. Außerdem benötigen Sie die E-Mail-Adressen Ihrer Rechnungskontakte.

Sind digitale Rechnungen und elektronische Rechnungen das Gleiche?

Nein, eine digitale Rechnung ist nicht unbedingt eine elektronische Rechnung. Digitale Rechnungen können unstrukturierte Rechnungsdaten im PDF- oder Word-Format oder gescannte Papierrechnungen sein. Bei der elektronischen Rechnung handelt es sich um eine Rechnung in einem strukturierten XML-Datenformat.

Wie lange muss ich elektronische Rechnungen aufbewahren?

Für elektronische Rechnungen gilt die gleiche gesetzliche Aufbewahrungsfrist wie für Papierrechnungen: Alle Dokumente müssen Sie mindestens zehn Jahre archivieren. Die Rechnung muss im ursprünglichen elektronischen Format archiviert werden, ein PDF-Ausdruck oder Screenshot reicht dafür nicht aus.

Haben elektronische Rechnungen etwas mit dem elektronischen Handelsregister zu tun?

Nein, das elektronische Handelsregister ist ein öffentliches Register, das Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen bereitstellt. 

Ist der Versand von elektronischen Rechnungen sicher?

Im digitalen Rechnungsprozess ist das Risiko eines Betruges äußerst gering, da alle Rechnungen elektronisch erfasst werden. Eine Rechnung kann nur weiterverarbeitet werden, wenn sie von der verantwortlichen Person freigegeben wird.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Lieferant noch nicht auf die elektronische Rechnungsstellung umgestellt hat?

Zunächst sollte geprüft werden, ob der jeweilige Lieferant bereits zur Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet ist oder noch von den gesetzlichen Übergangsregelungen profitieren kann. Im B2B-Bereich dürfen Rechnungen in Papierform sowie bestimmte PDF-Rechnungen weiterhin verwendet werden – bei Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro bis Ende 2026, bei Unternehmen mit einem Umsatz von höchstens 800.000 Euro sogar bis Ende 2027.

In der Praxis bedeutet dies, dass vorübergehend auch andere Rechnungsformate angenommen werden können. Unternehmen sollten jedoch klare interne Prozesse definieren, um den Eingang, die Prüfung und die revisionssichere Archivierung solcher Rechnungen sicherzustellen. Empfehlenswert ist zudem, Geschäftspartner frühzeitig über die bevorstehende Umstellung auf die E-Rechnung zu informieren, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Wie wird eine elektronische Rechnung mit einem Formatfehler behandelt? Ist sie dennoch gültig?

Liegt ein Fehler im Format der E-Rechnung vor, wird das Dokument grundsätzlich nicht als gültige E-Rechnung anerkannt. Stattdessen handelt es sich lediglich um eine sonstige elektronische Rechnung. Solche Formatfehler können beispielsweise durch eine fehlerhafte XML-Struktur oder das Fehlen gesetzlich vorgeschriebener Angaben entstehen.

Ob die Rechnung dennoch genutzt werden kann, richtet sich nach den jeweiligen Umständen sowie den geltenden Übergangsbestimmungen. Aus praktischer Sicht ist es jedoch empfehlenswert, die fehlerhafte Rechnung zu berichtigen und anschließend in einem ordnungsgemäßen, den Vorgaben entsprechenden Format erneut zu übermitteln.

Warum stellt die Bank auf elektronische Rechnungen um?

Die Umstellung erfolgt im Zuge der gesetzlichen Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich sowie der fortschreitenden Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Ziel ist es, Rechnungen schneller, sicherer und effizienter bereitzustellen und gleichzeitig die automatisierte Verarbeitung in Buchhaltungssystemen zu ermöglichen.

Was ändert sich konkret für mein Unternehmen?

Die Inhalte der Rechnung bleiben unverändert. Künftig erhalten Sie Rechnungen und ausgewählte Bankdokumente in einem elektronischen Format, das sowohl für die menschliche Ansicht als auch für die automatische Verarbeitung durch Buchhaltungssoftware geeignet ist. 

Muss ich etwas unternehmen?

Ja. Sie sollten prüfen, ob Ihr Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten kann. Außerdem empfehlen wir die Einrichtung bzw. Aktivierung Ihres E-Postfachs sowie die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners innerhalb Ihres Unternehmens. 

Wie erhalte ich künftig meine Rechnungen und Dokumente?

Die Rechnung wird künftig in einem gesetzlich zulässigen elektronischen Format bereitgestellt.

Abhängig von den technischen Möglichkeiten erfolgt die Zustellung beispielsweise:

  • per E-Mail,
  • über einen definierten elektronischen Übertragungsweg,
  • über bestehende Kundenportale,

Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach den technischen Rahmenbedingungen und den gesetzlichen Anforderungen.

Entstehen für mich zusätzliche Kosten?

Durch die Nutzung des E-Postfachs entstehen in der Regel keine zusätzlichen Prozesskosten für den Rechnungsempfang. Vielmehr können Aufwände für Papierablage, Postbearbeitung und manuelle Erfassung reduziert werden.

Ist das E-Postfach sicher?

Ja. Das E-Postfach bietet eine geschützte und nachvollziehbare Bereitstellung von Dokumenten. Im Vergleich zum klassischen Postversand oder unverschlüsselten E-Mails profitieren Unternehmen von einer höheren Prozesssicherheit und einem zentralen Dokumentenzugang.

Kann ich weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen erhalten?

Langfristig erfolgt die Umstellung auf digitale Prozesse. Ob und in welchem Umfang Papierdokumente weiterhin bereitgestellt werden, richtet sich nach den jeweiligen Produktbedingungen, regulatorischen Anforderungen und internen Prozessen der Bank.

Was passiert, wenn ich der Umstellung nicht aktiv zustimme?

Die gesetzlichen Anforderungen sehen vor, dass Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können müssen. Unser Ziel ist eine einvernehmliche Umstellung. Deshalb informieren wir Sie frühzeitig und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, werden die weiteren Maßnahmen entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen geprüft. 

Welche Vorteile habe ich durch die Umstellung?

Sie profitieren von:

  • schnellerem Dokumentenzugang,
  • papierlosen Prozessen,
  • automatisierter Rechnungsverarbeitung,
  • geringeren Verwaltungsaufwänden,
  • besserer Archivierung,
  • höherer Transparenz und Nachvollziehbarkeit,
  • Vorbereitung auf zukünftige digitale Anforderungen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Ihr erster Ansprechpartner ist Ihr Firmenkundenberater. Darüber hinaus steht Ihnen die zuständigen Fachabteilung Zahlungsverkehr. Bei technischen oder organisatorischen Fragestellungen unterstützen wir Sie bei der Einführung und Nutzung der neuen Prozesse.

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