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Bargeldeinzahlungen ab 10.000 Euro
Künftig mit Herkunftsnachweis
Sehr geehrte Mitglieder und Kunden,
künftig verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Beleges als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.
Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.
Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
- ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
- Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf)
- Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte
- letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bargeldeinzahlungen (sowie Sorten- und Edelmetallgeschäfte) von mehr als 10.000 Euro künftig grundsätzlich nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen können.
Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten über 10.000 bitten wir Sie, uns einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis innerhalb von 10 Tagen unter Angabe Ihres Namens, des Datums der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos zukommen zu lassen.
Vielen Dank!